Dr. med. Silke Wegeleben

Honorar und Kostenübernahme

Informationen für Privatpatienten, gesetzlich versicherte Patienten und Selbstzahler   

Die von mir angewendeten diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Dabei halte ich mich an die Vorgaben der jetzt gültigen Form von 1996. Es kommt im Behandlungsfall ein Behandlungsvertrag zwischen mir als Ärztin und dem Patienten/der Patientin bzw. bei Kindern mit einem Erziehungsberechtigten zustande.

In der Regel werden die anfallenden Kosten von den privaten Krankenkassen und der Beihilfe erstattet.

Ob dies in vollem Umfang geschieht , hängt von den Bedingungen der vereinbarten Tarife zwischen dem Versicherten und den privaten Krankenkassen ab.

Über die gesetzlichen Krankenversicherungen kann die bei mir angebotene Behandlung nicht abgerechnet werden.

Für Selbstzahler können auf Anfrage individuelle Modalitäten gefunden werden.